27. Februar 2013: Lobbyisten-Vorstoss im Bundestag löst generelle Fragen zur Nutzung von Peripheriegeräten aus

Rechtslage zur Smartphone-Benutzung während der Autofahrt soll geändert werden

In "Heute im Bundestag 100/2013" heißt es zur Diskussion im Petitionsausschuss:
"Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss spricht sich für die Änderung der geltenden Rechtslage hinsichtlich der Benutzung von Smartphones während der Autofahrt aus. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, den darauf abzielenden Teil einer Petition dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung „als Material“ zu überweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben. Die von dem Petenten erhobene Forderung, künftig zu erlauben, dass Mobiltelefone während der Fahrt in die Hand genommen werden dürfen, wenn sie denn nicht zum Telefonieren genutzt werden, teilt der Ausschuss jedoch nicht.

In der Petition wird ausgeführt, dass das Telefonierverbot während der Fahrt an sich richtig sei. Mit der gegenwärtigen Regelung würde jedoch die Nutzung von Smartphones „ad absurdum geführt“, schreibt der Petent. Es sei nicht nachvollziehbar, warum man Smartphones nicht in die Hand nehmen dürfe, um etwa das Radio abzustellen oder die Navigationssoftware zu nutzen. Bei einem Tablet-Computer, so der Petent weiter, sei dies nicht verboten, da man mit diesem auch nicht telefonieren könne. Das Argument, für die Polizei sei nur schwer nachvollziehbar, ob mit dem Smartphones auch telefoniert worden sei, greift aus Sicht des Petenten nicht, da sich nachweisen lasse, „wann der Nutzer telefoniert hat“.

Wie aus der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses hervorgeht, stimmen die Abgeordneten dem Petenten in der Einschätzung zu, dass es für die Verkehrssicherheit keinen Unterschied mache, ob die Nutzung von Zusatzfunktionen, wie etwa der Navigationsfunktion, mit einem Gerät erfolge, welches das Telefonieren zulässt (Smartphone) oder auch nicht (Tablet-Computer). Dieser Widerspruch sei auch dem zuständigen Bund-Länder-Gremium bekannt." 

An dieser Stelle wird es interessant, denn der Vorstoß bezüglich der Nutzung von Smartphones führt dazu, dass man sich zu Recht fragt, ob nicht JEDE Nutzung von Geräten, die nicht dem Fahren dienen, ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstelle. Folglich wendet sich die Diskussion der Frage zu, ob die Ablenkung durch die Nutzung von Peripheriegeräten im Auto nicht generell so groß ist, dass man dafür eine grundlegende gesetzliche Grundlage, die auch die Ablenkung durch Navigationsgeräte einschließt, schaffen sollte. Es heißt in der Information deshalb weiter:

"Dieses (Bund-Länder-Gremium) habe sich dafür ausgesprochen, Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) so zu ergänzen, dass künftig Handlungen der Fahrzeugführer, die nicht dem Fahren dienen und unter denen die Verkehrssicherheit leidet, generell ausdrücklich verboten werden sollen. Es sei jedoch schwierig, hier klare rechtliche Abgrenzungen zu finden, heißt es weiter. Der in der Petition vorgetragenen Forderung, das ausdrückliche Verbot, Handys während der Fahrt in die Hand zu nehmen aufzuheben, könne jedoch auch aus Sicht des Bund-Länder-Gremiums „im Interesse der Verkehrssicherheit“ nicht gefolgt werden, heißt es in der Beschlussempfehlung.

Wie der Petitionsausschuss weiter mitteilt, hätten sich auch der Deutsche Verkehrsgerichtstag und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat für eine Anpassung des Paragrafen 23 StVO ausgesprochen. Beide Institutionen würden aber empfehlen, vor einer eventuellen Rechtsänderung in einem Forschungsvorhaben belastbare Tatsachen über Ausmaß, Einzelumstände und Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Unfallrelevanz, zu ermitteln. Das Verkehrsministerium habe daher die Bundesanstalt für Straßenwesen (BAS), mit einem solchen Forschungsvorhaben beauftragt, schreibt der Ausschuss. Das vom BAS vorgestellte Konzept sehe vor, das Bedienen technischer Geräte im Fahrzeug zu verbieten. Bislang würden darunter auch Navigationssysteme fallen, heißt es weiter. Um deren Nutzung während der Fahrt zu gewährleisten, werde eine entsprechende weiterführende Regelung erarbeitet."

Der Sachverhalt ist ein Beispiel dafür, wie sich die beharrliche Intervention einer Interessenvertretung, wie hier der Smartphone-Industrie, zum Bumerang wandeln kann und dazu führt, dass die Nutzung sämtlicher nicht dem Fahren dienender Geräte, während der Fahrt verboten werden kann. Bei besserer Vorbereitung seitens der Lobbyisten wären die rechtlichen Fallstricke rechtzeitig aufgefallen, die Petition wahrscheinlich in dieser Form unterblieben.

21. Februar 2013:

Betreiber von Tankstellen müssen ihre Verkaufspreise an die  Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt melden.

Die Markttransparenzstelle darf die Preisdaten dann an Verbraucherportale weitergeben – das wird in der von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung zur Marktransparenzstelle für Kraftstoffe (Verordnung 17/12390) geregelt. Durch die Veröffentlichung der Kraftstoffverkaufspreise könne die zu Lasten der Nachfrager bestehende „Informationsasymmetrie“ abgebaut werden. Autofahrer hätten mit der Markttransparenzstelle eine bessere Auswahlentscheidung. „Ziel ist es, hierdurch den Wettbewerb zu stärken“, so die Bundesregierung. Seit Herbst 2013 können Verbraucher die gemeldeten Kraftstoffpreise über verschiedene Internet-Portale abrufen und vergleichen. Der Automobilclub von Deutschland AvD kritisiert, dass anders, als geplant, nun doch mehrere Preisverändeungen pro Tag möglich sind und deshalb keine preisstabilisierende Funktion eingetreten sei.